Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

§ 1
Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Appartement mündlich oder schriftlich bestellt oder zugesagt oder
– falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist.

§ 2
Die Vertragspartner sind der Gast und der Vermieter.

§ 3
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

§ 4
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Appartements dem Gast Schadenersatz zu leisten.

§ 5
Bezahlung: Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor der Anreise zu überweisen. Bei kurzfristiger Buchung wird der volle Mietpreis in einer Summe fällig.

§ 6
Rücktritt: Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
– bis 30 Tage vor Buchungsbeginn 80% des Mietpreises zu zahlen, sofern es nicht gelingt, das Appartement für die gleiche Zeit anderweitig zu vermieten.
– ab dem 30. Tag vor Buchungsbeginn den vollen Mietpreis
zu zahlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
– Der Gast ist weiter verpflichtet, ausgehändigte Kurkarten an den Vermieter zurückzugeben.

§ 7
Die Wohnung darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

§ 8
Der Gast ist haftbar für die von ihm in der Wohnung verursachten Schäden.

§ 9
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Das Rauchen in der Wohnung ist ebenfalls nicht gestattet.

§ 10
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel die gebuchte Wohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung, wenn nicht anders vereinbart, um 10.00 Uhr geräumt sein.

§ 11
Nebenkosten für Strom, Wasser und die Nachtspeicherheizung sind im Mietpreis enthalten, nicht hingegen die Kurtaxe. Laut gültiger Satzung der Gemeinde Nebel haben die Vermieter die Kurtaxe von ihren Gästen zu erheben und an die Gemeinde abzuführen.

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